STELLA SCHULZ-NURTSCH
IHRE LANDTAGSKANDIDATIN FÜR NORDEND-BORNHEIM-OSTEND

WOHNEN UND BAUEN

Das Thema um bezahlbaren Wohnraum, Leerstand und Mangel an Neubauten hat sich in den vergangenen Jahren weiter dramatisch verschärft. Laut Statista lag der Angebotspreis für Mietwohnungen in Frankfurt im 1. Quartal 2023 bei durchschnittlich EUR 14,30/m² (Stand 30.04.2023). Innerhalb der letzten fünf Jahre stiegen die Neuvertragsmieten in Frankfurt um 13,3%.


Bereits im Jahr 2017 lagen die Angebotsmieten im Bereich Nordend-West und Nordend-Ost bei durchschnittlich € 15,25/m², während die Mieten in Bornheim und im Ostend durchschnittlich € 15,05/m² betrugen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/262505/umfrage/mietpreise-in-frankfurt-am-main-nach-bezirken/).


Während die Zahl der preisgebundenen Wohnungen stetig abgenommen hat, hat sich die Zahl der Grundsicherungsempfänger weiter erhöht (https://www.mieterbund.de/fileadmin/public/Studien/Pestel-Studie_Bezahlbarer_Wohnraum_2022.pdf).


Das Stadtplanungsamt arbeitet im Zuge der Organisation des Nachverdichtungsmanagements aktiv daran, ungenutzte Flächen für Wohnraum zu erweitern und weiterzuentwickeln. Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Inklusion dürfen hierbei nicht zu kurz kommen.


Auch will die SPD Frankfurt bis 2030 Voraussetzungen für 60.000 bis 70.000 neue Wohnungen in Frankfurt schaffen. Um vorhandenen Wohnraum zu halten, müssen der Mietenstopp ausgeweitet und Vorkaufsrechte sowie ein Luxussanierungsverbot im Milieuschutz konsequent genutzt werden. 
 

Als weiteres Ziel gilt zudem die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbotes.


Bezahlbaren Wohnraum schaffen und Mieterschutz ausweiten

Um das Ziel der Erweiterung von bezahlbarem Wohnraum voranzutreiben und bewohnten Mietraum zu schützen, bedarf es der Anwendung mehrerer Elemente, wie z.B. dem Bau von preisgebundenen Wohnungen, der konsequenten Anwendung des Milieuschutzes und dem städtischen Vorkaufsrecht sowie auch der Sanktionierung von Baumaßnahmen, die einzig dem Zweck dienen, Mieter*innen aus Mietwohnungen zu verdrängen.

Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots

Das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung wurde mit Wirkung zum 27. Mai 2004 durch die schwarze Landesregierung unter Roland Koch (Kabinett Koch II) aufgehoben. Seitdem gelten lediglich die baurechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Nutzungsänderung von Wohn- oder Gewerberaum (vgl. § 62 Abs. 1 HBO).
In Frankfurt stehen nach aktueller Schätzung ca. 11.000 Wohnungen leer, während Wohnraum dringend benötigt wird. Auch wenn die schwarz-grüne Landesregierung keinerlei Handlungsbedarf sieht, fordern wir die umgehende Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbotes, denn die Wohnungsnot darf nicht auf dem Rücken von Menschen ausgetragen werden. Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte, die Steuererleichterungen bringen sollen, sondern müssen ihrem eigentlichen Sinn dienen, den Menschen ein Zuhause zu bieten.

 

Genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen fördern

Ein Eigenheim bleibt aufgrund des finanziellen Rahmens für viele Menschen ein unerfüllbarer Wunsch. Projekte, die genossenschaftliches Wohnen durch sozialverträgliche Hauskäufe ermöglichen, wollen wir stärker unterstützen und fördern. Positive Beispiele von gemeinschaftlichem Wohnen (z.B. Mehr-Generationen) finden sich bereits im Nordend (https://www.gemeinschaftliches-wohnen.de/projekte/gemeinsam-suffizient-leben-ev) und im Ostend (https://dreieins.eu/2018/03/19/mehrfamilienhaus-baugruppe-ostend-ffm/). Bereits in unserem Wahlkreis gibt es fünf erfolgreiche Projekte entlang der Wittelsbacher Allee und der Wingertstraße.


E-Mail
Instagram